142 S. 4). Als angepasst gilt eine leichte körperliche Tätigkeit, wobei der Einsatz des rechten Armes nur bis Brusthöhe und ohne wiederholten Krafteinsatz möglich ist (VB I 210 S. 2; 350 S. 10; 427 S. 9; 441 S. 2). Zudem sind höchstens sehr leichte, aber nicht repetitive Drehbewegungen des linken Handgelenks möglich.