2.3. Mit Eingabe vom 19. April 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Replik ein. -4- 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. Mai 2024 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter Dr. iur. André Largier, Rechtsanwalt, Zürich, ernannt.