"1. in Aufhebung der angefochtenen Verfügung sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, dem Beschwerdeführer eine angemessene, jedenfalls höhere Invalidenrente und eine angemessene Integritätsentschädigung zuzusprechen und auszurichten, 2. es sei RA Dr. André Largier als unentgeltlicher Rechtsvertreter zu bestellen, unter Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 4. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.