1. 1.1. Der 1961 geborene Beschwerdeführer war seit 1998 bei der B._____ AG, als Bauarbeiter angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen Unfallfolgen versichert. Am 15. Februar 1999 verletzte er sich bei einem beim Auffangen eines Brettes erlittenen Unfall an der rechten Schulter. Nach abgeschlossener ärztlicher Behandlung war er ab September 1999 zunächst wieder voll arbeitsfähig, mit ärztlichem Bericht vom 11. April 2001 wurde der Beschwerdegegnerin jedoch ein Rückfall gemeldet. Zu diesem Zeitpunkt war der Beschwerdeführer bei der C._____ AG, als Speditionsmitarbeiter angestellt.