Ebenso wenig vermag der Vorwurf, Dr. med. univ. D._____ habe sich bei seiner Beurteilung lediglich auf MRI-Bilder gestützt (Eingabe vom 19. April 2024 S. 2), zu überzeugen. Vielmehr berücksichtigte er bereits in seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2024, dass kein "drop-arm-sign" festgestellt wurde und klinische Angaben anlässlich der Erstuntersuchung fehlten (VB 67/3, 5).