Im Bericht des Notfalls des Spitals F._____ vom 20. Februar 2023 werde kein Funktionsverlust festgehalten, sondern ausgeführt, dass die aktive und passive Beweglichkeitssowie Kraftprüfung im Schultergelenk schmerzbedingt deutlich eingeschränkt und der Nacken- und Schürzengriff nicht möglich gewesen sei. Diese Befunde entsprächen keinem Funktionsverlust. Anlässlich der Konsultation bei Dr. med. E._____ werde von diesem festgehalten, dass links eine Pseudo-Parese mit einer Elevation von knapp 50° bestehe, ebenso bei der Abduktion. Passiv bewegt habe sich kein ausgeprägtes Kapselmuster gezeigt, einzig die Aussenrotation beginne bei 30° zu schmerzen.