6.2. 6.2.1. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 19. April 2024 eine Stellungnahme des behandelnden Orthopäden Dr. med. E._____ vom 7. März 2024 ein. Darin führte dieser aus, basierend auf dem MRI vom 3. März 2023 mit weit retrahierter Massenruptur der Rotatorenmanschette sei davon auszugehen, dass bereits vor dem Ereignis ein relevanter Sehnenschaden degenerativer Natur vorhanden gewesen sei. Für ihn sei jedoch der plötzliche Funktionsverlust unmittelbar nach dem Ereignis vom 20. Februar 2023 das entscheidende Kriterium, um eine traumatische Läsion anzunehmen.