Aufgrund der MRI-Befunde sei "bei administrativer Anerkennung" einer Kontusion der Schulter von einer Aktivierung der vorbestehenden AC-Gelenksarthrose mit daraus resultierender Schmerzhemmung der Bewegung auszugehen. Unter adäquater antiphlogistischer Therapie sei von einer vorübergehenden Beschwerdeauslösung während zwei bis längstens sechs Wochen auszugehen gewesen. Somit hätten spätestens nach dem 30. April 2023 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit keine Unfallfolgen mehr vorgelegen (VB 67/5).