2.3. Der Beschwerdeführer reichte mit Eingabe vom 19. April 2024 eine Replik sowie eine Stellungnahme des Dr. med. E._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 7. März 2024 ein. 2.4. Die Beschwerdegegnerin duplizierte mit Eingabe vom 28. Mai 2024 unter Beilage einer Beurteilung von Kreisarzt Dr. med. univ. D._____ vom 22. Mai 2024. Zu dieser äusserte sich wiederum der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 5. Juli 2024. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: