1. Der 1965 geborene Beschwerdeführer ist unter anderem für die B._____ GmbH als Automechaniker tätig und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin unfallversichert. Am 20. Februar 2023 stieg er in dieser Tätigkeit von einer Leiter und fiel auf den linken Arm. Die Beschwerdegegnerin anerkannte ihre Leistungspflicht und richtete vorübergehende Leistungen (Taggeld und Heilbehandlung) aus, welche sie nach Rücksprache mit dem Dienst Versicherungsmedizin Mitte, Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates sowie für Chirurgie, mit Verfügung vom 8. Mai 2023 per 30. April 2023 einstellte.