wurde, lässt nicht auf ein invalidisierendes Leiden schliessen, kommt es doch nicht auf die Diagnose, sondern einzig darauf an, welche Auswirkungen eine Erkrankung auf die Arbeitsfähigkeit hat (BGE 136 V 279 E. 3.2.1 S. 281; Urteil des Bundesgerichts 9C_78/2017 vom 26. Januar 2018 E. 5.2.). Die Berichte der behandelnden Ärzte vermögen keine Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der Beurteilungen von Dr. med. D._____ zu schaffen.