Es wird keine Verschlechterung der Rückenschmerzen im Vergleich zum Dezember 2022 beschrieben. Im Gegenteil sei nach der Infiltration Ende Januar 2024 eine deutliche Beschwerdelinderung eingetreten (mit Beschwerde eingereichter Bericht des Spitals B._____ vom 23. Januar 2024, wobei jedoch keine 100%ige Auslöschung eingetreten sei). Die durch die behandelnden Ärzte attestierte 100%ige Arbeitsunfähigkeit kann deshalb, sofern sich diese auch auf eine angepasste Tätigkeit bezog, nicht nachvollzogen werden. Allein die Tatsache, dass im Februar 2024 eine neue Diagnose gestellt -9-