Zwar äusserte sie sich in ihrer Beurteilung vom 11. März 2024 nicht zur neu gestellten Diagnose eines chronischen lumbospondylogenen Schmerzsyndroms, linksbetont. Die behandelnden Ärzte führten jedoch ohnehin nicht aus, inwiefern die Beschwerdeführerin dadurch in ihrem funktionellen Leistungsvermögen beeinträchtigt werde und diese deshalb zu 100 % arbeitsunfähig wäre und ob sich die attestierte 100%ige Arbeitsunfähigkeit auf die angestammte oder eine angepasste Tätigkeit beziehe. Es wird keine Verschlechterung der Rückenschmerzen im Vergleich zum Dezember 2022 beschrieben.