vgl. auch dessen Bericht vom 2. Oktober 2023 in VB 148 S. 5 f., wonach weiterhin teilweise belastungsabhängige Schmerzen, teilweise Ruheschmerzen im Bereich des rechten Fusses bestehen würden, und jenen vom 17. Juli 2023 in VB 148 S. 3 f., wonach die Schmerzen im Vergleich zur letzten Verlaufskontrolle unverändert seien). Zur Arbeitsfähigkeit äusserten sich die behandelnden Mediziner ab Mai 2023 jedoch nicht mehr. Erst ab Dezember 2023 attestierte Dr. med. E._____, Facharzt für Allgemeine innere Medizin, der Beschwerdeführerin eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit (mit Beschwerde vom 15. Februar 2024 eingereichtes Arztzeugnis vom 20. Dezember 2023). Ab Januar 2024 attestierten ihr auch die