6. Die Beschwerdeführerin bringt in der Beschwerde vom 15. Februar 2024 und mit Korrektur vom 28. Februar 2024 (Poststempel) im Wesentlichen vor, es würden noch weitere Untersuchungen stattfinden. Die Ergebnisse des MRTs vom November 2023 seien nicht zufriedenstellend gewesen und sie sei seit dem 5. Dezember 2023 100 % arbeitsunfähig.