Es würde keine veränderte Vasomotorik, keine wesentlich veränderte Sudmotorik (keine Ödeme, es bestehe keine übermässige Schweisssekretion), keine Schwellung oder trophische Veränderungen (vermindertes Nagelwachstum) "wie 01/2023" vorliegen. Aktuell sei die bisherige Tätigkeit quantitativ und qualitativ nicht mehr zumutbar und prognostisch ungünstig. Der Beschwerdeführerin sei quantitativ und qualitativ aktuell und zukünftig eine sehr leichte (max. 10 kg) wechselbelastende (überwiegend sitzende, kaum gehende und kaum stehende) Tätigkeit vollschichtig zumutbar.