4. 4.1. Die angefochtene Verfügung vom 17. Januar 2024 (VB 155) beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Aktenbeurteilung der RAD- Ärztin Dr. med. D._____ vom 11. Oktober 2023. Diese führte zusammengefasst aus, die angestammte Tätigkeit sei der Beschwerdeführerin aktuell und künftig nicht mehr zumutbar und sei prognostisch ungünstig. Eine sehr leichte (max. 5 kg) wechselbelastende (überwiegend sitzende, kaum gehende und kaum stehende) Tätigkeit sei ihr aktuell und zukünftig vollschichtig zumutbar und sei prognostisch günstig (VB 149). -5-