102.2 S. 38). Im Zeitpunkt der angefochtenen Verfügung vom 17. Januar 2024 (VB 155) sei bei der Beschwerdeführerin ein sich auf die Arbeitsfähigkeit auswirkendes posttraumatisches Complex Regional Pain Syndrom (CRPS) des rechten Fusses nach Leiterunfall am 19. April 2022 vorgelegen (Aktennotiz der RAD- Ärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 11. Oktober 2023 in VB 149). Das Vorliegen einer neuanmeldungsrechtlich relevanten Veränderung des Gesundheitszustandes im Vergleich zum Referenzzeitpunkt ist nach Lage der Akten zu Recht unumstritten.