2. 2.1. Am 15. Februar 2024 und mit Verbesserung vom 28. Februar 2024 (Poststempel) erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 17. Januar 2024 und beantragte sinngemäss die Zusprache einer Rente. Gleichzeitig ersuchte sie um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege. -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.