1.2. Am 2. Juli 2023 meldete sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf Schmerzen am Fuss infolge eines Unfalls vom 19. Oktober 2022 erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV an. Die Beschwerdegegnerin zog in der Folge die Akten der Unfallversicherung bei, tätigte Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und nahm Rücksprache mit dem RAD. Nach Durchführung des Vorbescheidverfahrens verneinte sie mit Verfügung vom 17. Januar 2024 einen Anspruch der Beschwerdeführerin auf eine Invalidenrente.