Dies spricht ebenfalls für eine nur leichte depressive Symptomatik und entspricht dem von med. pract. C._____ Ausgeführten, wonach es lediglich zu einer vorübergehenden, aber nicht länger andauernden psychischen Beeinträchtigung gekommen und durch eine teilstationäre psychiatrische Behandlung von April bis Juli 2021 eine psychische Stabilisierung erreicht worden sei (Beurteilung vom 1. November 2023 in VB 97; E. 3.). Diesbezüglich ist zudem zu erwähnen, dass die Beschwerdeführerin gar selbst ausführte, es möge sein, dass aufgrund der teilstationären Behandlung in der Klinik D._____ eine gewisse Verbesserung der psychischen Verfassung eingetreten sei (Beschwerde S. 9; E. 5.).