6. 6.1. 6.1.1. Im Juni 2021 wurden im Vergleich zum Gutachten vom 27. Februar 2017 neu eine rezidivierende depressive Störung, gegenwärtig mittelgradige Episode sowie kombinierte und andere Persönlichkeitsstörungen mit zwanghaften, ängstlichen (vermeidenden) und unreifen Anteilen diagnostiziert. Dabei wurde unter anderem ausgeführt, die aktuelle Verantwortung für den alternden Vater und die Einschränkungen durch die Corona-Pandemie hätten (gemäss den Ausführungen der Beschwerdeführerin) den Gesundheitszustand der Beschwerdeführerin im Jahr 2020 verschlimmert und zum Klinikaufenthalt geführt (Bericht der Klinik D._____ vom 9. Juni 2021 in VB 47).