könne es sein, dass sich der Gesundheitszustand aufgrund der teilstationären Behandlung in der Klinik D._____ verbessert habe. Die behandelnden Psychiater der Klinik D._____ und auch die behandelnde Psychiaterin Dr. med. E._____, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, seien jedoch von einer nicht wiedererlangten Arbeitsfähigkeit ausgegangen. Auch die Erkenntnisse aus dem Belastungs- und Arbeitstraining würden deutliche Hinweise auf eine geringere Arbeitsfähigkeit im Vergleich zum Gutachten im Jahre 2017 geben. Weiter sei nie ein Bericht über allfällige somatische Beeinträchtigungen bei der Hausärztin eingeholt worden.