Mangels Substanz, vor allem fehlender aussagekräftiger psychopathologischer Symptome, könne die von der ambulanten Psychiaterin attestierte Arbeitsunfähigkeit von 100 % nicht nachvollzogen werden. Die fehlende subjektive Eingliederungsfähigkeit lasse sich damit nicht in ausreichendem Masse objektivieren und keinem Gesundheitsschaden mit Krankheitswert zuordnen. Es sei dauerhaft unverändert von einer 80%igen beruflichen -5-