mehr von einer rezidivierenden depressiven Störung (ICD-10 F33) auszugehen sei. Auch die Somatisierungsstörung scheine sich vorübergehend verschlechtert zu haben. Durch eine teilstationäre psychiatrische Behandlung von April bis Juli 2021 sei eine psychische Stabilisierung erreicht worden. Eine psychopharmakologische (antidepressive) Medikation sei deshalb nicht mehr notwendig gewesen. Der Diagnose einer möglichen Auf- merksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADHS) sei im versicherungsmedizinischen Kontext keine wesentliche Relevanz beizumessen, da höchstens von einer leichten Ausprägung auszugehen sei.