3. Die angefochtene Verfügung vom 25. Januar 2024 (VB 102) beruht in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf der Beurteilung des med. pract. C._____, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und beratender Arzt des RAD, vom 1. November 2023. Dieser führte zusammengefasst aus, es sei durch zusätzliche psychosoziale Belastungsfaktoren (Corona, Angst vor Ansteckung und soziale Isolation, nach dem Tod der Mutter im März 2019 Kümmern um den alternden Vater) zu einer vorübergehenden, aber nicht länger andauernden psychischen Beeinträchtigung gekommen. Es scheine im Zuge der zusätzlichen psychosozialen Belastungsfaktoren zu einer weiteren depressiven Episode gekommen zu sein, weshalb nun-