2.2.2. Der als Vergleichszeitpunkt massgebenden Verfügung vom 15. Juni 2017 (VB 39) lag in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen das Gutachten des Dr. med. B._____ vom 27. Februar 2017 zugrunde. Der Gutachter stellte folgende Diagnosen mit Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit (VB 32 S. 7). "Leichte depressive Episode (ICD-10 F32.0) Somatisierungsstörung (ICD-10 F45.0)"