4. Es sei der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung mit dem unterzeichneten Advokaten als unentgeltlichen Rechtsbeistand zu bewilligen." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 7. März 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. März 2024 wurde der Beschwerdeführerin die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu ihrem unentgeltlichen Vertreter lic. iur. Markus Trottmann, Advokat, Basel, ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: