1.2. Am 31. Mai 2021 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen der IV an und machte sinngemäss eine Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes geltend. Nachdem die Beschwerdegegnerin medizinische Abklärungen getätigt und berufliche Massnahmen durchgeführt hatte, nahm sie Rücksprache mit einem beratenden Arzt des RAD. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies sie das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. Januar 2024 ab. 2. 2.1. Am 28. Februar 2024 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 25. Januar 2024 und stellte folgende Rechtsbegehren: