4.4.2. Alle im neuanmeldungsrechtlichen Verfahren vom Beschwerdeführer eingereichten Berichte lagen dem RAD-Arzt Dr. med. E._____ bei seiner Beurteilung am 13. Oktober 2023 vor und wurden von diesem berücksichtigt (vgl. VB 317). Dr. med. E._____ begründete ausführlich und schlüssig, weshalb die vom Beschwerdeführer im Rahmen der Neuanmeldung eingereichten medizinischen Unterlagen nicht geeignet sind, eine massgebliche Veränderung des Gesundheitszustandes glaubhaft zu machen (VB 317). - 11 -