___ die Ergebnisse der Verlaufskontrolle vom 11. August 2023 dokumentiert. Demnach würden unveränderte chronische Schmerzen mit Schmerzen im Rücken, chronische Müdigkeit, Aggressivität und finanzielle Sorgen bestehen. Eine Zustandsveränderung sei weder im Bericht vom 23. Februar noch in jenem vom 14. August 2023 dokumentiert worden. Eine erhebliche Verschlechterung erscheine insofern auch eher nicht nachvollziehbar, als der Beschwerdeführer offensichtlich in der Lage gewesen sei, eine Reise nach R._____ zu bewältigen. Auch im Bericht des Spitals Q.