4.3. RAD-Arzt Dr. med. E._____ führte in seiner Aktennotiz vom 13. Oktober 2023 im Wesentlichen aus, der Bericht der Klinik G._____ vom 19. Januar 2023 enthalte keine klinisch pathologischen Befunde, welche eine Zustandsverschlechterung belegen würden. Bei den darin genannten Diagnosen handle es sich im Wesentlichen um die gleichen Gesundheitsstörungen, welche bereits im IME-Gutachten vom 8. Februar 2022 gewürdigt worden seien. Im Austrittsbericht vom 30. Januar 2023 seien sodann von den behandelnden Ärzten der Klinik G._____ weitere Angaben zum aktuellen Leiden des Beschwerdeführers und zu den durchgeführten Therapien dokumentiert worden.