Aufgrund der aktuellen rheumatologischen Untersuchung müsse davon ausgegangen werden, dass seit der letzten Begutachtung von 2017 die aus rheumatologischer Sicht attestierte Arbeitsfähigkeit von mindestens 80 % ohne grössere Unterbrüche immer hätte realisiert werden können. Aus psychiatrischer Sicht ergebe sich "im Vergleich zum Referenzzeitpunkt der massgeblichen Verfügung vom 18.04.2018 welchem das psychiatrische Gutachten vom 17.06.2017 durch -7-