3. 3.1. Referenzzeitpunkt in retrospektiver Hinsicht bildet die mit Urteil des Versicherungsgerichts VBE.2022.360 vom 23. Juni 2023 (VB 313) bestätigte Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 19. August 2022 (VB 289), mit welcher das Rentenbegehren des Beschwerdeführers vom 10. Juni 2021 (VB 274) abgewiesen worden war. Medizinische Grundlage dieser Verfügung bildete insbesondere das internistisch-rheumatologisch-psychiatri- sche IME-Gutachten vom 8. Februar 2022 (VB 281). Darin wurden nachfolgende Diagnosen mit und ohne Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit gestellt (VB 281.1 S. 9): -6-