2.4. Am 10. Oktober 2024 reichte der Beschwerdeführer weitere medizinische Unterlagen ein. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 325) zu Recht nicht auf die Neuanmeldung vom 13. September 2022 (VB 293) bzw. 7. Februar 2023 (VB 307) eingetreten ist.