1.5. Zwischenzeitlich hatte der Beschwerdeführer am 13. September 2022 und am 7. Februar 2023 abermals eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes geltend gemacht und in der Folge noch weitere medizinische Unterlagen eingereicht. Nach Rücksprache mit dem RAD und nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren trat die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 29. Januar 2024 nicht auf das Leistungsgesuch ein. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 27. Februar 2024 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Die Verfügung vom 29. Januar 2024 sei aufzuheben.