schwerdegegnerin nahm daraufhin Rücksprache mit dem RAD und veranlasste eine polydisziplinäre Begutachtung des Beschwerdeführers durch das Neuroinstitut St. Gallen (Interdisziplinäre Medizinische Expertisen [IME]; Gutachten vom 8. Februar 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 19. August 2022 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2022.360 vom 23. Juni 2023 ab.