In der nächsten, rund drei Jahre später verfassten RAD-Beurtei- lung vom 27. Januar 2023 hielt Dr. med. B._____ sodann fest, in der angestammten, körperlich leichten Tätigkeit als Mitarbeiter Aktivierung bestehe ab sofort eine 100%ige Arbeitsfähigkeit (VB 92 S. 1). Am 25. April 2023 hielt Dr. med. B._____ an dieser Einschätzung fest (VB 105 S. 1). In der Aktenbeurteilung vom 8. Dezember 2023 ging Dr. med. B._____ sodann davon aus, dass es sich bei der Tätigkeit als Mitarbeiter Aktivierung um eine angepasste Tätigkeit handle (VB 123 S. 2) und weiterhin von einer 100%igen Arbeitsfähigkeit in dieser Tätigkeit auszugehen sei (VB 123 S. 4).