Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates stelle keine genügende Beurteilungskompetenz hinsichtlich Kernspintomographie dar, weshalb auf den Befundbericht (VB 121 S. 9) der entsprechend weitergebildeten Fachärztin Dr. med. D._____, Fachärztin für Radiologie, abzustützen sei. Gemäss diesem imponiere im Vergleich zum 22. März 2023 das Discushernien-Rezidiv auf Niveau LWK 4/5 am 21. Juli 2023 etwas kleiner mit einer bildgebend weiterhin leichten Kompression der Wurzel L5 und im Übrigen unveränderten Verhältnisse im Verlaufe der LWS.