4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 10. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. 1.1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 25. Januar 2024 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 124) zu Recht abgewiesen hat.