1. Der 1976 geborene Beschwerdeführer meldete sich wegen Diskushernien am 16. Mai 2019 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation des Beschwerdeführers ab und führte Frühinterventionsmassnahmen durch. Nach Rücksprachen mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren des Beschwerdeführers betreffend berufliche Massnahmen mit Verfügung vom 14. März 2022 ab.