6.3.2. Die eigenen laienhaften medizinischen Würdigungen des Beschwerdeführers (Beschwerde S. 5 und 6) sind im Übrigen nicht geeignet, ein Abweichen von der versicherungsinternen Einschätzung zu begründen (vgl. Urteile des Bundesgerichts 8C_794/2017 vom 27. März 2018 E. 4.2.2 und 9C_283/2017 vom 29. August 2017 E. 4.1.2). Es bestehen damit keine auch nur geringen Zweifel an der Zuverlässigkeit und Schlüssigkeit der Feststellungen von Dr. med. B._____ in dessen Beurteilungen vom 30. August und 30. Oktober 2023, womit diese als beweiskräftig anzusehen - 11 -