Ärzte des Kantonsspitals E._____ betrifft, wonach davon auszugehen sei, dass die langstreckige Stabilisation im thorakalen Übergang zu einer Dysbalance mit muskulärer Verspannung führe (E. 6.2.4.) ist zu erwähnen, dass diese eine Osteosynthesematerialentfernung erst noch an einem Spine-Kolloquium evaluieren wollten. Den Akten ist kein Bericht zum Ergebnis einer solchen Evaluation und daher zu einer allfälligen Bestätigung oder Verneinung ihrer Hypothese zu entnehmen. Ein solcher wurde vom Beschwerdeführer sodann auch nicht eingereicht (vgl. diesbezüglich auch E. 2.). Im Übrigen äussert sich der Bericht nicht zu der Frage einer allfälligen Kausalität der geklagten Beschwerden zu einem der