6.3. 6.3.1. Die versicherungsinterne Beurteilung von Dr. med. B._____ vom 30. August 2023 (VB 60) sowie dessen Ergänzung vom 30. Oktober 2023 (VB 87) sind umfassend, berücksichtigen die massgebenden Beschwerden sowie sämtliche Vorakten und sind in der Beurteilung des medizinischen Sachverhalts und der Einschätzung betreffend die Bedeutung der Unfälle vom 2. August 2013 und vom 23. Januar 2023 für die noch beklagten Beschwerden einleuchtend begründet (vgl. dazu vorne E. 5.1.). Seinen Beurteilungen stehen weiter keine anderslautenden Ansichten behandelnder Fachärzte entgegen. Was die Ausführungen der behandelnden - 10 -