6.2.3. Am 23. Januar 2023 ist der Beschwerdeführer gemäss Schadenmeldung beim Heben eines schweren Holzes auf den Rücken gefallen (Schadenmeldung vom 30. Januar 2023 in VB 1). Es habe sich danach ein stationärer Sitz der intakten dorsalen Spondylodese BWK 10 bis LWK 2 gezeigt. Es seien keine Lockerungszeichen, keine progrediente Anschlusssegmentdegeneration, keine progrediente Wirbelkörpersinterung und keine neue Wirbelkörperfraktur vorgelegen, das Hinterkanten-Alignement sei intakt, das ISG symmetrisch (Bericht des Kantonsspitals F._____ vom 8. Februar 2023 in VB 33).