Es würden erhebliche Zweifel an der Verlässlichkeit der Beurteilung des Kreisarztes bestehen. Es dränge sich geradezu die Annahme auf, dass die als Folge des Unfalles vom 2. August 2013 an die versteiften Wirbelkörper angrenzenden Segmente sich übermässig abgenutzt hätten und ursächlich für die auch über den 8. September 2023 hinaus anhaltenden Beschwerden seien (Beschwerde S. 6). Die Anschlusssegmentdegeneration stehe mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im Zusammenhang mit dem Unfall vom 2. August 2013. Der Beschwerdeführer sei seit dem Unfall im Januar 2023 durchgehend grösstenteils vollumfänglich oder 75 % arbeitsunfähig;