Es habe sich im CT ein regelrechter Befund gezeigt. Eine frische traumatische strukturelle Läsion sei nicht abgrenzbar. Es werde im radiologischen Befund eine Anschlusssegmentdegeneration für möglich gehalten. Dem sei zu folgen. Überwiegend wahrscheinlich sei dies jedoch eine altersentsprechende Degeneration. Es sei an der initialen versicherungsmedizinischen Einschätzung festzuhalten (VB 87). -7-