In den vorliegenden Bildgebungen lasse sich keine strukturelle unfallkausale Läsion nachweisen. Der Beschwerdeführer habe beim Unfall am 23. Januar 2023 eine Prellung erlitten. Der Status quo sine sei deshalb spätestens nach sechs Wochen erreicht. Neu zeige sich in den Bildgebungen eine zunehmende Spinalkanalstenose und Spondylarthropathie mit Punctum Maximum L4/5. Es stelle sich die Frage, ob diese im Sinne einer Anschlussdegeneration nach dem erwähnten Eingriff, also im Sinne eines Rückfalls betreffend das Unfallereignis des Jahres 2013 zu werten seien. Dies sei möglich, jedoch nicht überwiegend wahrscheinlich.