unter Einbezug der medizinischen Fachrichtungen Radiologie und Neurochirurgie zu veranlassen und gestützt darauf betreffend die Leistungspflicht der über den 8. September 2023 hinaus anhaltenden Beschwerden zu entscheiden. – unter Kosten- und Entschädigungsfolgen –" 2.2. Mit Vernehmlassung vom 15. April 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: