2. Suva sei zu verpflichten, A._____ die gesetzlichen Leistungen, insbesondere bestehend aus Heilungskosten und Taggeldleistungen, im Zusammenhang mit den über den 8. September 2023 hinaus anhaltenden Beschwerden zu erbringen. 3. Eventualiter sei die Angelegenheit mit der Anordnung an die Suva zurückzuweisen, ein verwaltungsexternes medizinisches Gutachten -3-